Heilmittel Regress

Für den Bereich der KV Schleswig-Holstein wurden "absolute Praxisbesonderheiten" festgelegt:

  • Lymphabflussstörungen infolge onkologischer Erkrankungen
  • postoperativ in den ersten 2 Monaten auftretende komplexe Schädigungen oder Funktionsstörungen der Stütz- oder Bewegungsorgane
  • Multiple Sklerose in fortgeschrittenem Stadium
  • Apoplex
  • Hemiparese, spastische Di- oder Tetraplegie
  • schwere körperliche Behinderung bei Kindern

Darüber hinaus wurden "relative Praxisbesonderheiten" vereinbart - siehe Richtgrößenvereinbarung 2011, §3 (3), Seite 4-5

Quelle: KV Schleswig-Holstein

Vorab-Praxisbesonderheiten der KV Nordrhein

Die KV Nordrhein hat mit den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene eine Liste von Praxisbesonderheiten vereinbart, die auch außerhalb der KV Nordrhein einen Anhaltspunkt dafür gibt, bei welchen Diagnosen Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten zu werten sind.

Die entsprechende Liste mit Vorab-Praxisbesonderheiten finden Sie hier.