Vorab-Praxisbesonderheiten
Für den Bereich der KV Saarland wurden folgende Vorab-Praxisbesonderheiten vereinbart:
Anlage 2 der Prüfvereinbarung vom 01.07.2008
Quelle: KV Saarland
Vorab-Praxisbesonderheiten der KV Nordrhein
Die KV Nordrhein hat mit den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene eine Liste von Praxisbesonderheiten vereinbart, die auch außerhalb der KV Nordrhein einen Anhaltspunkt dafür gibt, bei welchen Diagnosen Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten zu werten sind.
Die entsprechende Liste mit Vorab-Praxisbesonderheiten finden Sie hier.