Vorab-Praxisbesonderheiten
Im Bereich der KV Rheinland-Pfalz können folgende Vorab-Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden:
siehe Prüfvereinbarung 2009, Anlage 1c, Seite 31
Quelle: KV Rheinlandpfalz
Im Bereich der KV Rheinland-Pfalz können folgende Vorab-Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden:
siehe Prüfvereinbarung 2009, Anlage 1c, Seite 31
Quelle: KV Rheinlandpfalz