Vorab-Praxisbesonderheiten
Im Bereich der KV Nordrhein können folgende Vorab-Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden.
Quelle: KV Nordrhein, Heilmittel-Richtgrößenvereinbarung 2012,Anlage 3 E
Im Bereich der KV Nordrhein können folgende Vorab-Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden.
Quelle: KV Nordrhein, Heilmittel-Richtgrößenvereinbarung 2012,Anlage 3 E