Heilmittel Regress

Vorab-Praxisbesonderheiten

Unabhängig von der Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten gemäß § 12 der Prüfvereinbarung werden nachstehende Therapieformen bei den festgelegten Indikationen als Praxisbesonderheit anerkannt.

Therapie
1. Ergotherapie
2. Logopädie
3. Krankengymnastik
4. Lymphdrainage

bei folgenden Indikationen:

Indikationen
zu 1. und 2.: Pflegestufe I bis III bei Kindern und bei Kindern in teilstationären Einrichtungen oder Sprachheilkindergärten
zu 3.: Pflegestufe I bis III bei Kindern und bei Kindern in teilstationären Einrichtungen
zu 1. bis 3.: bei schweren neurologischen Erkrankungen, wie Parkinson, MS und Apoplex
zu 3.: Krankengymnastik für die ersten 3 Monate nach chirurgischen/orthopädischen Eingriffen
zu 4.: Lymphdrainage bei aufgrund onkologischer Behandlung entstandener Lymphabfluss-Störungen

Quelle: KV Niedersachsen, Richtgrößenvereinbarung 2011, Anlage 3, siehe Seite 21-22

Vorab-Praxisbesonderheiten der KV Nordrhein

Die KV Nordrhein hat mit den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene eine Liste von Praxisbesonderheiten vereinbart, die auch außerhalb der KV Nordrhein einen Anhaltspunkt dafür gibt, bei welchen Diagnosen Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten zu werten sind.

Die entsprechende Liste mit Vorab-Praxisbesonderheiten finden Sie hier.

Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt Vorab-Praxisbesonderheiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt allen KVen Vorab-Praxisbesonderheiten mit den Kassen zu vereinbaren.