Heilmittel Regress

Vorab-Praxisbesonderheiten

Für den Bereich der KV Mecklenburg-Vorpommern wurden keine Vorab-Praxisbesonderheiten vereinbart.

Es sind jedoch Praxisbesonderheiten vereinbart, die im Prüfverfahren berücksichtigt werden.

siehe Richtgrößenvereinbarung 2010, Seite 9 und 10, Anlage 3

Quelle: KV Mecklenburg-Vorpommern