Vorab-Praxisbesonderheiten
Für den Bereich der KV Mecklenburg-Vorpommern wurden keine Vorab-Praxisbesonderheiten vereinbart.
Es sind jedoch Praxisbesonderheiten vereinbart, die im Prüfverfahren berücksichtigt werden.
siehe Richtgrößenvereinbarung 2010, Seite 9 und 10, Anlage 3
Quelle: KV Mecklenburg-Vorpommern