Vorab-Praxisbesonderheiten
Es sind Vorab-Praxisbesonderheiten mit den Krankenkassen abgesprochen, diese werden im Prüfungsfall jedoch hinterfragt.
Quelle: KV Hessen
siehe Seite 3 und 4
Vorab-Praxisbesonderheiten der KV Nordrhein
Die KV Nordrhein hat mit den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene eine Liste von Praxisbesonderheiten vereinbart, die auch außerhalb der KV Nordrhein einen Anhaltspunkt dafür gibt, bei welchen Diagnosen Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten zu werten sind.
Die entsprechende Liste mit Vorab-Praxisbesonderheiten finden Sie hier.