Heilmittel Regress

Vorab-Praxisbesonderheiten

Die Verordnungskosten, die auf die genannten Praxisbesonderheiten entfallen, werden von der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss in dem Umfang als Praxisbesonderheit berücksichtigt, wie sie von der Heilmittelwahl, dem Preis und der Menge dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Dies schließt die Berücksichtigung der jeweils geltenden Heilmittel-Richtlinie einschließlich der Vorgaben des Heilmittelkataloges des Gemeinsamen Bundesausschusses ein. Ein Abzug der entsprechenden Verordnungskosten erfolgt ab dem ersten Behandlungsfall.

Katalog der Praxisbesonderheiten

  1. Physiotherapie bei
    a. Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
    b. Onkologischen Erkrankungen
    c. Multipler Sklerose
    d. Mukoviszidose
    e. Heilmitteln im Zusammenhang mit ambulanten Operationen
  2. Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  3. Ergotherapie

Quelle: KV Berlin, Richtgrößenvereinbarung 2012, § 3 und Anlage 2