Heilmittel Regress

Vorab-Praxisbesonderheiten

Für den Bereich der KV Bayern wurden bisher keine Vorab-Praxisbesonderheiten vereinbart.

Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Um Sie bei Ihrer Entscheidung über die Ausstellung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls zu unterstützen, hat die KV Bayern unter Hinzuziehung ärztlicher Experten eine Diagnoseliste erstellt. Nach Meinung der KVB ist bei den aufgelisteten Diagnosen eine Heilmittel-Verordnung außerhalb des Regelfalls gerechtfertigt. Die Krankenkassen haben jedoch auch bei Verordnungen entsprechend dieser Diagnoseliste nicht auf Regressanträge verzichtet. Trotzdem bietet die Liste einen guten Anhaltspunkt für entsprechende Verordnungen.

Diagnoseliste für Verordnungen außerhalb des Regelfalls der KVB

Vorab-Praxisbesonderheiten der KV Nordrhein

Die KV Nordrhein hat mit den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene eine Liste von Praxisbesonderheiten vereinbart, die auch außerhalb der KV Nordrhein einen Anhaltspunkt dafür gibt, bei welchen Diagnosen Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten zu werten sind.

Die entsprechende Liste mit Vorab-Praxisbesonderheiten finden Sie hier.

Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt Vorab-Praxisbesonderheiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt allen KVen Vorab-Praxisbesonderheiten mit den Kassen zu vereinbaren.

Praxisbesonderheiten: Übersicht der KVen (Stand 09/2009)